Bratwurst kostet User 3500 Euro


Die suche nach “Kochbuch” und “Rezepte mit Bild” kann teuer werden.

Abmahnwelle Teil I

bratwurst
Dieses ist der 1. Teil meiner neuen Reihe über das Abmahnwesen im Internet. Weitere werden in den nächsten Wochen noch folgen. Nun aber zum wesentlichen.

Wie dich das Bild einer schnöden Bratwurst 3500,00€ kosten kann.

Wie fang ich am besten an diese Geschichte zu erzählen, um nicht selber Gefahr zu laufen auch abgemahnt zu werden ;-) Also, in der aktuellen CHIP steht ein Artikel über den neuen Rechtswahnsinn zum Urheberrecht
und wie gewiefte Personen dieses ausnutzen (können) um daraus eventuell Profit zu schlagen. Es geht darin um Personen die mächtig abmahnen und im Internet und auch Bloggerkreisen schon einen gewissen Ruf haben. Erwähnt wurde dabei auch diese Homepage hier (den Link habe ich geschützt und auf der darauf folgenden Seite einfach auch den “Continue” Button klicken)

Weiter wird berichtet das ein Bild eines Glases Eistee (7. Bild derzeit) einen Forenbetreiber 3.000€ gekostet hatte obwohl er A) das Bild nicht selber eingestellt hatte und B) von dem Foto nichts wußte. Dieses macht aber deutlich das die Politik und die Justiz das Internet immer noch nicht verstanden haben und das professionelle Abmahnwesen deswegen so gut funktioniert.

Ich habe mich nach diesem Artikel mal auf große Suche begeben und wurde von den Ergebnissen fast erschlagen. Also fix Google images angeklickt und mal auch Bratwurst eingegeben und siehe da an Position 3 (derzeit) befindet sich schon die böse Bratwurst die einem User 3500 Euro gekostet haben soll, an Abmahngebühren. Da dachte ich mir wenn das so gut klappt, werden die mit Sicherheit auch noch irgendwo auf Platz 1 zu finden sein und siehe da, wenn man Paprika in die Google Bildersuche eingibt findet es sich auch schon. Ich habe dann noch ein wenig weitergesucht und die Keywords Brötchen, Bio Zitrone und Kiwi (Platz 6 derzeit) benutzt.

Jetzt ist es ja nichts neues das Bilder, Musik und was weiß ich noch alles im Internet geklaut werden, aber wenn jeder Seitenbetreiber dann sofort immer eine Abmahnung raushaut, kann man sich schon so seine Gedanken dazu machen und sich selber fragen was an dem System eigentlich wohl falsch ist. Und ganz nebenbei bemerkt, tut es auch eine einfache E-Mail mit dem Hinweis “Das ist mein Foto, bitte löschen”. Ich kann mir auch nicht vorstellen warum dann ein User ein “geborgtes” Bild nicht wieder löschen sollte, da er ja freundlich auf das Urheberrecht aufmerksam gemacht worden ist.

Jetzt will ich mal die Google Bildersuche ein wenig pimpen und habe mich direkt in den nächsten EDEKA begeben und ein paar Keywords Dinge eingekauft um diese zu fotografieren. Dann fix ne Seite dazu gebastelt und auf meinem Webspace platziert. Mal gucken wie lange es dauert bis “MEINE” Bilder in der Google Bilder Suche auftauchen :-) Das ganze soll quasi ein Test sein, damit ich meinen Blog mal testen kann und ich will den Usern hier “MEINE” Bilder kostenlos zur Verfügung stellen. So kann nicht abgemahnt werden da ich “MEINE” Bilder komplett für ALLE freigebe und hiermit auf ein © oder Urheberrecht verzichte.

WOW was für ein toller Service…aber so bin ich nu mal, immer sozial veranlagt.

-> Zur “Kochbuch keine Rezepte mit Bild Seite” gehts hier lang <-

zitrone bratwurst broetchen eistee kiwi paprika

Und wer jetzt noch nicht genug bekommen kann, dem habe ich noch ein paar interressante Links + Video dazu zusammen gestellt, der die ganze Geschichte ein wenig ausführlicher erläutert.

http://abmahnung.koh-phangan.de/

http://www.nerdcore.de/wp/?s=%22marions+kochbuch%22&x=0&y=0

http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/688.html

http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/744.html

Hier gibt es Informationen zu dem Heise Forenurteil wonach jeder Forenbetreiber für sein Forum haftet egal ob er Kenntnis davon hat oder nicht.

Hier 2 wichtige Gesetze zu Bildern im Internet

§22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. 3Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 4Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Quelle:http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html

§23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Quelle:http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

[UPDATE]

Einen aktuellen Artikel darüber gibt es auch bei Blogtotal und dort befindet sich auch ein Aufruf gegen den Abmahnwahn mitzumachen. Dort gibt es auch Hinweise über lizensfreie Fotos !!!


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2 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. Uli hat diesen Kommentar am 27. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Möglicherweise dient die Kochbuchseite nur als Köder für die einträglichen Abmahnungen – kann ich nicht beurteilen, kenne die Seite gar nicht. Trotzdem ist es ganz eingach: Wenn Du sie nicht gemacht hast, gehören Fotos irgendwem anders. Und um anderer Leute Eigentum zu nutzen, brauchst Du deren Genehmigung. Und die bekommst Du eben manchmal nur für Geld. Punkt.
    Da ich selbst von meiner Fotografie lebe, kann ich diese “Warum ist das nicht umsonst?”-Haltung nicht verstehen. Ich kann auch nicht zum Buchhändler gehen und einfach ein Buch mitnehmen. Und nur wenn er es merkt und protestiert, gebe ich es wieder zurück? Da nennt man das ganz klar Ladendiebstahl und jedem ist klar, dass das verboten ist und warum.
    Ich zahle pro Jahr tausende für Ausrüstung und Serverplatz. Ich arbeite täglich etliche Stunden (fotografieren, Bildbearbeitung, Verschlagwortung, Upload, Werbung, Angebote …), und das nur, in der Hoffnung, dass jemand die Bilder brauchen kann und lizensiert. Wenn meine Fotos nun von allen möglichen Leuten einfach kopiert und verbreitet werden, verdiene ich nicht nur an dieser Nutzung nichts, sondern der Wert der Fotos sinkt auch u.a. weil ich das Bild dann z.B. nicht mehr exklusiv lizensieren kann (s.u.). Und außerdem: Wenn es sich um ein Bild handelt, das ich exklusiv an einen Kunden lizensiert habe (z.B. für eine Werbekampagne) und es dann auf allen möglichen Blogs und Websites auftaucht, gibt’s richtig teuren Ärger.

    Und noch ein wichtiger Punkt: “lizenzfrei” heißt nicht kostenfrei! Es bedeutet, dass Du – gegen Geld! – das Recht erwirbst, ein Foto beliebig oft zu nutzen (z.B. auf Deiner Website und in einem Buch und …). Im Gegensatz dazu gibt es lizenzpflichtige Fotos, deren zu zahlende Gebühren von ihrer Nutzung abhängt. Also z.B. zahlst Du 20 Euro für die Nutzung auf Deiner Website für ein Jahr und für die Veröffentlichung des gleichen Fotos auf einer viertel Seite in Deinem Buch noch mal 140 Euro. Nur so lässst sich z.B. verhindern, dass ein Foto gleichzeitig auf einem Buch-Cover und auf einer Müsliverpackung erscheint – wäre für beide Seiten ziemlich blöd.

    Denkt mal drüber nach, wofür Ihr bezahlt werdet und wie Euer Leben aussähe, wenn Euer Arbeitgeber/Eure Kunden auf einmal einfach sagen würden “das kann ich doch einfach mal haben …” und wovon Ihr dann Eure Rechnungen bezahlt …

    Just my 5 cents – Uli

  2. Carsten hat diesen Kommentar am 27. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    @ Uli
    Richtig, wer etwas herstellt, dem gehört es auch, aber die Höhe der Summe ist meist das was stört. Für ein schnödes Bild 3.500€ zu verlangen finde ich jenseits von Gut und Böse. Eine Lizensgebühr oder auch Abmahngebühr in Höhe von 100,00€ finde ich eher für angemessen…

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