Merkzettel : EX Freundin rächen nicht vergessen


Rache-an-der-ex

Neulich im Mail Postfach: ( Vielen Dank an Boris für diese Mail. )

Absender: Ist ja Irre (Mail Adresse hier nicht sichtbar)

Betreff: Rache pur

Hat dich Deine Ex verlassen ? Hat dich deine Ex Verarscht ? Hat dich deine Ex Betrogen ?  Willst du dich nun Rächen ???? Dann bist du hier genau richtig ! Wenn du gutes Film oder Bildmaterial von Ihr hast um Sie damit so richtig bloß zustellen, dann solltest du es uns unbedingt per Mail einsenden, wir veröffentlichen es garantiert und Anonym. Im Mitglieder-Bereich befinden sich derzeit schon massenweise Bilder / Videos von Ex-Schlampen in absolut kompromitierenden Stellungen…..

Besonders den Hinsweis hier beachten, damit keiner auf die Idee kommt das der Ex Freund der schlimme war, der die Bilder hochgeladen hat :-P

Bitte bedenke das du keine Adressen oder gar Telefonnummern deiner Ex bekannt geben solltest, dies würde einen groben Verstoß gegen das Gesetz bedeuten und bringt dir nur Ärger.

Schon interessant wie die Geschäftsmodelle immer mehr ausgeweitet werden von den Firmen um Kunden anzulocken. Hier macht die Firma : h t t p :/ / w w w .rache-an-der-ex.com/ Werbung und versendet Spam Mails an User. Kunden kann man ja hier nicht dazu sagen.

Komischerweise findet sich auch kein Impressum auf dieser Seite, obwohl das doch Pflicht ist bei deutschen Anbietern… Wenn ich das übersehen haben sollte kann mich ja mal einer informieren. Ich habe keins gefunden bis jetzt. Mahnt die eigentlich keiner mal ab ??? ;-) Aber deutsch ist die Seite auf jeden Fall da ja auch in deren AGB´s steht:

Es gilt deutsches Zivilrecht

Und Punkt 1 der AGB´s sagt aus

Mit Ihrer Anmeldung bei uns erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Die AGB können von uns jeder Zeit geändert werden. Für den User gelten die AGB in der aktuell gültigen Fassung.

Der User ist verpflichtet sich ständig über Änderungen dieser AGB’s zu informieren.
Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages erfolgt in keinem Fall.

Das dürfte sowas von unzulässig sein, da Änderungen immer bestätig werden müssen vom Kunden, aber ich bin ja kein Anwalt, deswegen stelle ich hier mal diese Vermutung auf…

Ebenfalls wird auch die Mail ohne impressum verschickt was auch nicht zulässig sein dürfte, da im §6 TMG (Tele Medien Gesetz) folgendes steht:

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

(2) Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält. (Quelle: Juraforum.de)

Wenn man sich jetzt oben bei mir mal den Absender + den Betreff ansieht…Naja auch nur eine Vermutung hier von mir. Wenn aber nun jemand die Firma persönlich anschreiben will dem kann ich hier die Adresse mitteilen, da ich diese gefunden habe.

person:       Rudolf K.
address:      Xxxxx GmbH & Co. KG
address:      Xxxxx Str. 14
address:      85117 Xxxxxx
address:      GERMANY
phone:        +49845xxxxxx
fax-no:       +49845xxxxxx
e-mail:       mail[at]xxxx.de

Wer die Adresse haben möchte, kann sich bei mir melden. Ich habe Sie hier aus Sicherheitsgründen verfremdet, da ich keine Keywords streuen möchte.

Der Klopper kommt aber jetzt erst ;-) Herr K. soll angeblich selber abmahnen und zwar das gleichwertige Webseiten, wie seine eigenen, KEIN Impressum haben.

Rudolf K. stellt sich per eMail als Geschaeftsfuehrer
einer Firma der Erotikbranche vor und teilt mit, dass
festgestellt worden sei, dass die Website des Mailempfaenger
wahlweise "kein Impressum oder ein nicht funktionierendes
Impressum oder ein ungenuegendes Impressum enthaelt.
Dann diagnostiziert er, dass die fehlende Angabe eines
Imprssums wettbewerbswidrig sei. "Dadurch, dass Ihre Person
als Verantwortlicher der Website .... fuer den User nicht
erkennbar ist, sind Sie nicht im selben Masse der Kritik der
OEffentlichkeit ausgesetzt wie die Betreiber derjenigen
Erotikseiten, die ihren Namen und ihre Anschrift veroef-
fentlichen, so wie unser Unternehmen. Sie haben folglich
unserem Unternehmen gegenueber einen geringeren
Verwaltungsaufwand und damit einen Wettbewerbsvorteil."
Warum Herr K. dann nicht einfach bei der Polizei die
Ordnungswidrigkeit angezeigt hat und sich statt dessen auf
das Glatteis der unerlaubten Rechtsberatung begibt, ist
unklar. Der Selfmade-Abmahner verlangt zwar kein Geld fuer
seine eMailabmahnung, legt aber in der Unterlassungs-
erklaerung eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro fest.
Keine Frage, dass da die Anwaelte hinterher sind und sich
nicht so leicht die Butter vom Brot nehmen lassen, wie man
einem Posting des RA Neuber in unserem Forum entnehmen kann.
(Quelle:http://www.abmahnwarner.de/archiv.php?id=9)

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