Die größten Abmahnfallen für Blogger


Jeder der einen Blog betreibt sollte auch gewisse Vorkehrungen treffen damit er nicht eine unnötige wie auch kostenpflichtige Abmahnung erhält. Hier sind es teilweise nur kleinste Fehler die sofort Abmahnwillige Anwälte auf den Plan rufen und auf solche Post kann jeder gerne verzichten…

Wer also nun keine kostenpflichtige Abmahnung erhalten will, sollte folgende Punkte besser genaustens beachten.  Los gehts.

Impressum:

  • Impressum fehlt vollständig
  • E-Mail Angabe fehlt
  • Ust-Id Nr. fehlt (Nur bei Gewerbe und bei extra beantrager Ust-ID Nr.)

Die Angabe der Steuernummer ob privat oder gewerblich ist nicht notwendig.

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[UPDATE 1]

Telefonnummer Impressum

Die OLG-Rechtsprechung war sich über die Frage, ob eine unmittelbare Kommunikation nur über das Telefon möglich ist, nicht ganz einig. Während das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 17.04.2004, Aktenzeichen. 20 U 222/03, zum Ergebnis kam, dass die Angabe einer Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung nicht notwendig ist, kam nur zwei Monate vorher das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen. 6 U 109/03) zu dem Ergebnis, dass eine Telefon- oder Faxnummer in der Anbieterkennzeichnung mit anzugeben sei.

Der Diensteanbieter muss jedoch gleichzeitig auf Anfrage hin, einen nicht elektronischen Kommunikationsweg zur Verfügung stellen, der ihm die Aufrechterhaltung einer effizienten Kommunikation ermöglicht. Eine Telefonnummer muss jedoch nicht zwingend angegeben werden.

Für die Praxis heißt dies, dass für den Fall, dass ein Anfrageformular angeboten wird, eine Telefonnummer nicht zwingend anzugeben ist.(Quelle: Internetrecht Rostock )

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Falsche / unvollständige Angeben:

  • Falsche Adresse im Impressum
  • Statt E-Mailangabe wird Kontaktformular verwendet
  • Vorname wird abgekürzt

Werbung:

  • Mitbewerber wird in vergleichender Werbung verunglimpft
  • ­ Werbung mit Konkurrenzpreisen
  • ­ Werbung mit nicht stattgefundenen Tests
  • Werbung mit pornografischen Inhalten

Wer rotierende Banner einsetzt auf seinem Blog, sollte ganz genau darauf achten das KEINE pornografischen dabei sind !!! Sonst ergeht es euch auch wie Matthias vom Meinungs Blog.

Bilder / Videos / Screenshots

Hierbei sollte peinlichst genau drauf geachtet werden das keine Rechte dritter verletzt werden. Lieber nachfragen ober besser ganz darauf verzichten. Ausnahmen sind eingebettete Daten die vom Anbieter bereit gestellt werden. Youtube Videos sind also erlaubt. Screenshots von anderen Webseiten sollten so klein wie möglich gehalten werden und Logos oder Firmennamen nicht ganz gezeigt werden, Stichwort © Copyright.

Hier gilt, in vielen Fällen geduldet aber nicht immer erlaubt und wo kein Kläger da auch kein Richter. Also weniger ist hier mehr.

Kartenausschnitte

Besonders beliebt sind Screenies von Google Earth oder Google Maps. Hier heißt es FINGER WECH, sonst wird die Wegbeschreibung zur nächsten Party richtig teuer. Auch ein Copyright oder Quellennachweis nützt hier gar nichts.

Google Adsense

Es ist nicht erlaubt screenies seines Adsense Kontos zu veröffentlichen. Gleiches gilt für exakte Einnahmen, Klickraten usw. Wer aber schreibt “Ich habe ~ 100,00€ verdient” dürfte noch davon kommen ;-)

Zitate

  • Großzitate – Zitate ganzer Werke
  • Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z. B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
  • Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate
  • Hier hilft Wikipedia weiter

Links

Keine Links auf Webseiten setzen die pornografische Inhalte Bereitstellen. Stichwort: Youporn.com, Redtube.com, Timtube.com usw. Diese Seiten sind zwar für jedermann aufrufbar, aber haben keine Zugangskontrolle und befinden sich nicht in Deutschland. Deswegen gilt dort anderes Recht. Wer dennoch verlinken will sollte über Umwegen linken und kostenlose Dienste wie den Link Protector verwenden. Gibt da noch einige mehr. Das gilt auch für Kommentare in deinem Blog von dir oder deinen Besuchern. Das gilt nicht nur für Links zu pornografischen Inhalten, sondern betrifft ALLE Webseiten die Illegal sind :!:

Namen / Telefonnummern / Adressen

Häufig kommt es vor das die Besucher kommentieren oder du selber Artikel verfasst die Namen und sonstige Daten enthalten. Hier lieber Namen, Nummern und Adressen kürzen oder so verfremden das nicht auch die Gefahr besteht abgemahnt zu werden. Man kann ja auch Herr XYZ schreiben. Tut nicht weh und jeder weiß auch worum es geht.

[UPDATE 2]

Wer Google Analytics einsetzt, sollte unbedingt auch einen Datenschutzhinweis in seinen Blog einbauen !!!

Mustertext und ausführlichen Artikel von mir, gibt es hier dazu.


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2 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. Ralf Zosel hat diesen Kommentar am 27. Oktober 2008 geschrieben| Permalink

    Zur Frage der Angabe der Telefonnummer siehe jetzt auch EuGH vom 16.10.2008, C-298/07. Zusammenfassung hier: http://tinyurl.com/5l85mg

  2. Carsten hat diesen Kommentar am 27. Oktober 2008 geschrieben| Permalink

    Jo, hat sich wieder mal was geändert bezüglich der Erreichbarkeit mit einer Telefonnummer. Aber ich habe nichts zu verbergen, also kann meine Nummer auch drin bleiben.

2 Trackbacks

  1. [...] interessant fand ich den Artikel: “Die größten Abmahnfallen für Blogger” im Datenwachschutz-Blog. Hier sieht man mal, wie leicht man Abmahnungen durch kleinste Fehler bekommen [...]

  2. [...] Datenwachschutz hat eine interessante Liste über Blog-Abmahnungen zusammengestellt. Sollte man als Blogbetreiber mal ein Auge drauf werfen. [...]

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