Nun das behauptet zumindest der Macher des Videos. Er hatte bei einem unangekündigten Besucher der ARGE eine “Überwachungskamera” laufen, die den Besuch der Arge Ermittlungsbeamten aufgezeichnet hatte. Vor und im Haus standen Schilder, das man sich einverstanden erklärt, das hier gefilmt wird. Bei dem Besuch ging es um die räumliche Trennung die dann mit weiteren Fragen gespickt wurde.
Ganz interessantes Video und mich würde auch mal die rechtliche Situation interessieren, ob es erlaubt ist so ein Video zu drehen und dann auch zu veröffentlichen. Werde ich mal genauer untersuchen und wieder berichten dazu. Das Video ist leider etwas länger, aber dadurch nicht ganz uninteressant.
Hier geht es zur Webseite des Video Machers.





13 KOMMENTARE ZUM Artikel
Ich denke das Filmen an sich ist schon bedenklich, aber das Veröffentlichen umso mehr. Ich weiss, dass bei unserer ARGE ganz sicherlich vor solchen Veröffentlichungen die Pressestelle informiert sein muss. Ebenfalls bei Interviews oder ähnlichen.
Krank, ich find’s einfach krank.
Ich finde es, subjektiv, auch “erschreckend” wie – unabhängig von dem Video- so mancher “Bearbeiter” mit seinen “Kunden” umgeht. Alleine das Wort “Kunde” für einen Sozialbedürftigten zu verwenden, kann ich nicht sympatisieren.
die Sache mit der Aufzeichnung würde mich allerdings auch interessieren.
@Zaubi
Ja aber es sind “meine” Privat Räume und wenn ich dort “vor” dem Betreten Schilder aufstelle, das hier gefilmt wird und man sich einverstanden erklärt….usw. Das will ich genau klären
@Kai
Unser Fachanwalt ist gerade in einer Besprechung, werde ich aber noch herausfinden heute.
Find ich ja krass – ich darf das mal aufgreifen, ja?
In der Wohnung filmen ist eine Sache. Die Veröffentlichung allerdings eine ganz andere. Und da würde man mit Sicherheit und zu Recht Ärger bekommen. Es sei denn, die Personen im Video haben explizit ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben. Ein unkenntlich machen der Person und eine Verfremdung der Sprachaufzeichnung könnte da wohl Abhilfe schaffen. Aber vielleicht gibt uns ein Jurist noch eine fachgerechte Antwort.
Finde ich super, das das mal jemand zeigt.
Ich selbst bin nicht arbeitslos, dennoch finde ich die behandlung von Hartz4 Empfängern unmenschlich und eine Frechheit.
Ich hoffe das dieser Film einen Weg an die allgemeine Öffentlichkeit findet und eine Diskussion auslöst.
Viele Beamte legen ein freches, herrisches, von oben herab-Verhalten an den Tag, das mir grundsätzlich nicht passt. Das findet man zu hauf beim Ordnungsamt, der Arbeitsagentur, Zulassungsstellen und Polizeibeamten wieder.
Werden diese Leute so gedrillt oder steigt ihnen ihre Verantwortlichkeit zu Kopf?
Menschlichkeit und Respekt vor anderen ist das, was sich diese Beamten jeden Tag vor Augen halten sollten.
Das ist doch nichts Neues.
Akten verschleppen und schließlich “verlieren”, bis man die Wohnung verliert? Kein Problem.
Streichung der gesamten Kohle, weil sie Unterlagen nicht kriegen, die sie grundlos erpressen wollen? Kein Problem.
(Versuch der) Nötigung eines Sozialarbeiters, sich durch das Ausplaudern von geschützten persönlichen Daten strafbar zu machen? Kein Problem.
Andere Behörden anlügen, damit diese Leistungen streichen, obwohl das nicht gerechtfertigt ist? Kein Problem.
Ihr A-Sozialamt.
Gruß, Frosch
@ ALL
Habe mit einem (meinem) Fachanwalt für Internetrecht telefoniert und werde dazu mal einen ausführlichen Artikel schreiben, mit interessantem Ergebnis
@ kai:Was ist an dem Wort “Kunde” so furchtbar. Auch wenn das nicht alle Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit und der ARGEN so sehen: es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen und da gibts halt “Kunden”
@Carsten: Dann klär das mal.
ich bin im übrigen sehr gespannt auf das Ergebnis deiner Recherche
@lunex: Ich werde das mal aufgreifen und unseren hauseigenen Juristen morgen befragen
@pibo: Falls es Dir nicht bewusst ist, in den Argen sind die allerwenigsten Mitarbeiter Beamte, eher im Gegenteil, die sterben da aus. Und ich denke, dass hat auch weniger mit dem Beamtenstatus zu tun. Und ganz sicherlich gibts da keinen “Von-oben-herab-Drill”. Und zum Thema Menschlichkeit und RESPEKT …..das ist immer eine Sache der Gegenseitigkeit.
Zu Sabines Kommentar sag ich besser nicht, ich diskutiere nur sachlich.
@ all
So Artikel ist online und zu finden unter: http://www.blog.datenwachschutz.de/2009/02/das-recht-am-eigenen-bild-fotografieren-filmen-veroeffentlichen/
@zaubi: Alles schon mitgemacht, dazu noch Verweigerung dringend benötigter Hilfe, Ignoranz von Hilflosigkeit und Handlungsunfähigkeit, 4 Monate lang haben sie mich mal ohne Strom sitzen gelassen, und nein, ich war nicht “selbst schuld”. Es ist also nicht so, daß ich da irgendwelchen erfundenen Kram erzähle.
Die Angestellten dort werden offenbar danach rausgesucht, wie gut sie Fakten ignorieren und Leute anlügen können. Daß die sich manchmal noch im Spiegel anschauen können, ohne knallrot zu werden, wundert mich echt. Sie sind damit Rädchen statt Sand im Getriebe einer Sozialgesetzgebung, die diesen Namen gar nicht mehr verdient, sondern eigentlich Repressionsgesetzgebung heißen müßte. Schlimm genug, daß sie sich dem unterwerfen; noch schlimmer, daß sie es zu Lasten von Menschen tun, die schon genug gebeutelt sind.
Ich bin seit 2006 aus ALG II raus (Erwerbsunfähigkeit), dafür darf ich mich jetzt mit SGB XII herumschlagen. Der einzige Unterschied besteht daran, daß kein Arbeits(such)zwang mehr herrscht (und es keinen Zuverdienst-Freibetrag gibt). Ansonsten gilt weiterhin: Keiner ist für Bedarfe zuständig, Hilfen werden verweigert, über Rechte wird nicht aufgeklärt, und wenn sie Spaß dran haben, wird auch mal Psychoterror eingesetzt.
Gruß, Frosch
Hi Carsten and all,
ALLES hat mind. zwei Seiten, hier sind es aus meiner Sicht gleich 4:
1. netter Nachbar/Freund/Bekannter erstattet Anzeigen
Kann man nicht viel zu sagen, wenn es nicht rechtens ist, kann sich der Betroffene mittels einer Gegenanzeige wg. falscher Verdächtigung wehren.
2. Auch die Ermittler machen nur ihre Arbeit
Über das WIE, WARUM und mit welcher Anspruchsgrundlage – kann man sicher streiten, es gibt mit Sicherheit genügend Fälle die anders gar nicht von der ARGE behandelbar sind. Diese Stelle hat einen klaren Dienstauftrag, der sich nun einmal auch mit der Privatspähre der Kunden/Bürger beschäftigen muss, weil auf der anderen Seite öffentliche Gelder zu rechtfertigen sind. Das Schlüsselwort ist hier die tatsächliche Bedürftigkeitsgrundlage eines Antragstellers. Was glaubt ihr wie man solch eine Bedürftigkeit sonst prüfen kann, wenn nicht über Einsicht (vor Ort) der tatsächlichen Verhältnisse?
3. Gesetze zum Schutz der Privatsphäre
Diese wollen wir alle als hohes Gut bewahrt sehen, aber wer andere für sich zahlen und arbeiten lässt, der muss sich schon ein paar Fragen gefallen lassen müssen ob dies auch wirklich zu der angemeldeten Anspruchsgrundlage passt. Als Steuerzahler sehe ich diese Verfahrensweise durchaus als sachbezogen und richtig an.
4. Persönlichkeitsrechte des Bürgers
Diese stehen dem ARGE- Kunden zweifelsfrei zu, so lange bis keine anderen Verordnungen dagegen stehen…bei Bezug von öffentlichen Geldern sind Einschränkungen aus meiner Sicht durchaus vertretbar. Diese Rechte haben aber auch die Ermittler, denn auch dies sind Bürger.
Fazit:
Ich verstehe die Anfertigung des Films und das Bedürfnis dahinter sehr gut, bin jedoch der Ansicht, dass mit solch einem Film auch in die Persönlichkeitsrechte der Ermittler eingegriffen wird, mir scheint ohne deren Wissen.
Ich möchte es jedenfalls nicht unbedingt haben bei meiner Arbeit ungefragt gefilmt zu werden und denke, dass der Betroffene gute Chancen hat sich damit weiteren (noch grösseren als bisher) Ärger eingehandelt zu haben.
Grundsätzlich bin ich aus den genannten Gründen der Ansicht, dass dies keine gute Idee war. Es wird dem Mann wenig bringen wenn wir hier darüber diskutieren, seine Situation aber auch weiterhin unverändert schwierig bleibt.
Und erhrlich gesagt, da springen, wenn ich richtig gezählt habe, 4 Personen plus die beiden Ermittler rum, eigentlich waren doch mind. drei davon völlig überflüssig. Ich hätte es als Ermittler abgelehnt mich mit diesen in eine Diskussion zu begeben, die diese doch eigentlich eher gar nichts angeht.
Ich denke, der Fall sollte von Leuten gelöst werden die sich wirklich damit auskennen.
@ Felix (Impuls2008)
Man wird sicherlich nicht alle über einen Kamm scheren können und das Ermittlungen gemacht werden müssen ist klar. Ob die ein oder andere Frage dann auch gerechtfertigt ist, lasse ich mal dahingestellt. Mal ganz von diesem Fall abgesehen finde ich es aber gut wenn solche Sachen auch mal dokumentiert werden. Schwarze Schafe gibt es überall. Wer einen “Besucher” dann aufgeklärt hat das er gefilmt wird, darf es dann ja auch veröffentlichen. Überwachungskameras sind aber ni Deutschland noch recht selten und ich glaube das wir demnächst mehrere solcher Filme zu sehen bekommen. Auf Verfremdung von Personen und heraus piepen von privaten Aussagen sollte dennoch nicht verzichtet werden. Ist hier ja auch zum Teil geschehen.
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[...] Man hat im Zweifelsfall zu beweisen dass, das Schild gelesen und auch verstanden wurde Wer also schon den Hauseingang filmt (von innen) und beim Betreten den “Besucher” eindeutig fragt, ob dieser das Schild gelesen hat, hat somit auch einen Video Beweis dafür, falls kein Zeuge zur Hand sein sollte. Wer also nicht eindeutig widerspricht, hat es zur Kenntnis genommen und dann darf ich es auch veröffentlichen. Das ganze beruht auf diesem Artikel hier. [...]