Auskunftssperre beantragen beim Melderegister


Diesen Artikel wollte ich eigentlich schon vor einem halben Jahr schreiben, aber ich dachte mir das würde keinen interessieren. Jetzt hat mich Gordon nochmal darauf aufmerksam gemacht das es wohl Unklarheiten gibt was das ganze soll. Drehen wir die Zeit einmal um ca. 20 Jahre zurück und gucken mal, was denn da so anders war.

Nun vor 20 Jahren wurden alle Meldedaten auf Karteikarten gesammelt und in irgendwelchen großen Archiven gelagert. Wer nun eine Auskunft benötigte, über einen Bürger, musste das sehr umständlich beantragen. Der Aufwand war sehr groß und man musste dort hinfahren und handschriftlich ein Formular ausfüllen um an die Auskunft zu kommen.

Heutzutage ist das viel einfacher weil man nun Bürgerauskünfte auch elektronisch beantragen kann und hier besteht dann auch schon die Gefahr das unter falschen Gründen Informationen abgefragt und mißbraucht werden könnten. Kommen wir aber erst einmal dazu was die Melderegisterauskunft beinhaltet.

Einfache Melderegisterauskunft:

1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. Anschriften

Erweiterte Melderegisterauskunft:

1. Tag und Ort der Geburt,
2. frühere Vor- und Familiennamen,
3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,
4. Staatsangehörigkeiten,
5. frühere Anschriften,
6. Tag des Ein- und Auszugs,
7. gesetzlichen Vertreter sowie
8. Sterbetag und -ort.

Das ganze kann auch im Meldegesetz nachgelesen werden im § 34 Melderegisterauskunft.

Wer so eine Auskunft gebrauchen kann, will ich hier nicht weiter erläutern. Gründe gibt es die unterscheidlichsten wie z.B. bei einer

  • Scheidung
  • bei Erbschaften
  • bei Unterhaltsansprüchen
  • gewaltätigen Ehepartnern
  • Austieg aus einer Sekte oder ähnlichem
  • Kronzeuge in Strafprozessen
  • usw.

Jetzt kann man so einer Auskunft widersprechen und bei seiner Stadt eine Sperre verfügen. Diese wird per Formular eingereicht und jede größere und kleinere Stadt hat so etwas. Dazu einfach Google bemühen und “auskunftssperre Deine Stadt” eingeben. Solltest du keine Auskunftssperre für deine Stadt finden, kann man auch sich direkt an das Bürgerbüro der zuständigen Stadt wenden.

Die Auskunftssperre ist aber an viele Gegebenheiten geknüpft und ob sie im Endeffekt was bringt mag ich zu bezweifeln, weil sehr viele Informationen heute überall zu finden sind im Internet. Heißt im Klartext, das es fast unmöglich ist seine Daten zu schützen, da sehr viele Daten an vielen Orten anfallen, verarbeitet und gespeichert werden.

Was muss beachtet werden:

Informationen und Hinweise zum Einrichten einer Auskunftssperre im Melderegister

Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der Betreffende der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 34 MG NW).

Das Einrichten einer Auskunftssperre setzt grundsätzlich einen aktuellen Wohnungswechsel voraus. Die Begründung hierfür liegt in der Tatsache, dass bis zum Einrichten einer Sperre bereits Melderegisterauskünfte zu der bestehenden Wohnungsanschrift erteilt wurden.

Die Auskunftssperre muss grundsätzlich bei der Wegzugsgemeinde beantragt werden, damit dort über die neue (zukünftige) Anschrift keine Auskunft erteilt wird. In der Regel ist im Melderegister der Zuzugsgemeinde eine Auskunftssperre nicht erforderlich.

Bei der Zuzugsgemeinde (z.B. Münster) kommt eine zusätzlich (weitere) Auskunftssperre nur in Betracht, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass dem Personenkreis der potentiellen Anfrager aus den bisherigen Lebensumständen der gefährdeten Person Erkenntnisse bekannt sind, die die Vermutung nahelegen, dass sich diese Personen nunmehr in der Zuzugsgemeinde (z.B. Münster) aufhält. Dies kann der Fall sein, wenn persönliche Beziehungen zur Zuzugsgemeinde (neue Anschrift) bestanden oder noch bestehen (z.B. früher in Zuzugsgemeinde gewohnt, Verwandte in der Zuzugsgemeinde, Bekanntenkreis in der Zuzugsgemeinde der in der Vergangenheit oft besucht wurde). Derartige Lebensumstände hat die betroffene Person vorzutragen und glaubhaft zu machen. (Quelle:Stadt-Münster)

Weiterhin sind folgende Hinweise zu beachten wer seine Daten schützen will:

  • Gelegentlich des Wohnungswechsels darf bei der Post kein Nachsendeauftrag erteilt werden.
  • Keinen Telefonanschluss mit Eintrag im öffentlichen Fernsprechbuch beantragen.
  • Welche Technik hat der neue Telefonanschluss?
    Bei digitalisierten Telefonanschlüssen (ISDN) erscheint im Display des Angerufenen die Rufnummer des Anrufers. Über diese Rufnummer kann dann der Aufenthaltsort festgestellt werden.
  • Verwandte und Bekannte sollten daher nur, wenn erforderlich, von öffentlichen Fernsprechanschlüssen ohne Rückruffunktion angerufen werden (Rückruffunktion zeigt im Display wiederum den Standort der Telefonzelle an).
  • Besteht ein eigenständiger Krankenversicherungsschutz oder ist die Krankenversicherung über einen Hauptversicherer gegeben (z.B. Ehemann, Vater).
  • In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls durch die Krankenversicherung eine Mitteilung an den Hauptversicherer, wenn Leistungen der Krankenversicherung  in Anspruch genommen wurden. Dies kann mit einem entsprechenden Antrag auf Auskunftssperre bei der Krankenversicherung ausgeschlossen werden.
  • Falls Antragsteller/in Halter eines Kraftfahrzeuges ist, ist dies umgehend umzukennzeichnen (bei Standortwechsel sowieso gesetzliche Pflicht) und gleichzeitig bei der bisherigen Zulassungsstelle oder der neuen Zulassungsstelle eine Auskunftssperre zu beantragen.
  • Daneben ist die Kfz-Versicherung zu verständigen, damit im Falle einer vorgegebenen Unfallmeldung (z.B. mit Fahrerflucht) keine Auskunft über den Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin erteilt wird.
  • Im Falle eines Scheidungsverfahrens (Unterhaltsverfahren) sollten Sie den Parteienverkehr gegebenenfalls über einen Korrespondenzanwalt abwickeln. Unterrichten Sie andere Behörden (z.B. Jugendamt, Sozialamt) und Gerichte, damit Ihre Anschrift von diesen nicht offenbart wird.

Fazit:

Man kann eine Sperre verfügen über seine Daten, wenn man glaubhaft machen kann, das es Notwendig sei, aber es ist an viele Hürden geknüpf und Dank dem Internet schon fast unmöglich seine Daten komplett und umfassend zu schützen. In einigen Fällen ist es aber sinnvoll und sollte dann auch beantragt werden. Dazu muß man aber komplett untertauchen und der Umzug in eine andere Stadt ist nur das kleinste Problem, was hier bewältigt werden muß. Wer “einfach mal so” seine Daten schützen lassen will, wird scheitern und muss damit leben, das seine Daten an diverse andere Stellen weitergeleitet werden.


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2 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. funkygog hat diesen Kommentar am 22. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Hallo Carsten,

    vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag.
    Denke auch es dürfte schwer sein einen glaubhaften Grund zur Sperre anzugeben.
    Und wenn ich ehrlich bin, stehen in meinem XING-Profil schon mehr Daten.
    Schönen Gruß
    Gorden

  2. Carsten hat diesen Kommentar am 22. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    @ funkygog
    Nun wer Kronzeuge ist in einem Mafiaprozess oder vor seinem gewaltätigen Ehepartner flüchtet dem kann das schon helfen und ist in diesem Falle natürlich ein “wichtiger Grund”. Nur 2 Beispiele von vielen…

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