Das Recht am eigenen Bild. Fotografieren, filmen, veröffentlichen


Was darf ich alles fotografieren, filmen und dann auch veröffentlichen ??? Dieser Frage will ich hier mal Durchblick verschaffen. Fangen wir aber mal ganz nüchtern mit dem trockenen Gesetz an.  Unter den Gesetzen werde ich das ganze mit einfachen Beispielen erläutern.

§ 22 KunstUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 KunstUrhG

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

§ 33 KunstUrhG

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22 + 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 48 KunstUrhG

(1) Der Anspruch auf Schadensersatz und die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Vorführung eines Werkes sowie die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei Jahren.

(2) Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welchem die widerrechtliche Handlung zuletzt stattgefunden hat.(Quelle:dejure.org)

Darf ich Fotos / Videos von einem Rock Konzert oder anderen Veranstaltungen veröffentlichen ???

Ja, da man damit rechnen muss, das dort gefilmt wird oder Fotos gemacht werden. Wenn man nicht absichtlich gefilmt/fotografiert wird, darf man es veröffentlichen. Man gilt als schmückendes Beiwerk. Gleiches gilt für Aufnahmen an öffentlichen Plätzen oder bei TV Aufzeichnungen

Wenn ich Model Fotos mache und dafür bezahlt werde, wie sieht das dann mit den Rechten aus ???

Sobald man für ein Video oder Fotos entlohnt wird, also Penunsen, Schotter oder halt nur ne Pommes Currywurst bekommt, tritt man die Rechte an seinen Bildern ab und die Rechte gehen an den Fotografen über. Der kann dann damit machen was er will.

Darf ich an meiner Wohnungstür ein Schild aufhängen, das hier gefilmt wird und das Material dann veröffentlichen ???

Ja, mit ein wenig Einschränkungen, also ein wenig ausführlicher :grin:

Hänge ich VOR meiner Wohnungstür ein Schild auf mit dem ungefähren Wortlaut:

Achtung diese Wohnung wird Kameraüberwacht und das gefilmte Material kann eventuell auch veröffentlicht werden. Mit betreten meiner Wohnung erklären sie sich einverstanden das sie aufgezeichnet werden usw……………..

Ja, wenn das Schild eindeutig zu lesen und sehen ist, also nicht in 8 Pixel großer Schrift oder gar versteckt. Ebenfalls muss es VOR dem Betreten der Wohnung angebracht werden. Wer aber die Wohnung betritt und dagegen ist und sagt “Ich will nicht gefilmt werden” der darf dann keine Aufnahmen machen und diese dann veröffentlichen !!!

Der kleine Haken an der Sache…

Man hat im Zweifelsfall zu beweisen dass, das Schild gelesen und auch verstanden wurde :!: Wer also schon den Hauseingang filmt (von innen) und beim Betreten den “Besucher” eindeutig fragt, ob dieser das Schild gelesen hat, hat somit auch einen Video Beweis dafür, falls kein Zeuge zur Hand sein sollte. Wer also nicht eindeutig widerspricht,  hat es zur Kenntnis genommen und dann darf ich es auch veröffentlichen. Das ganze beruht auf diesem Artikel hier.

Darf ich meinen Hof und die Strasse filmen / fotografieren ???

Nein, auch wenn dort Schilder hängen dürfen die Orte nicht gefilmt werden. Ein Fußgänger kann nicht alle Schilder an Hauswänden lesen und so zustimmen. Die Barriere Haustür fehlt hier. Gibt es eine Schranke oder Kaufhausseingang sieht es wieder anders aus. Aber öffentliche Plätze darf man nicht als Privatperson überwachen, weil der gefilmte davon nichts mitbekommt.

Darf ich abgemahnt werden weil ich vor 3 Jahren ein Bild widerrechtlich veröffentlicht habe ???

Nein da dieses nach 3 Jahren verjährt ist. Die 3 Jahre beginnen mit der Veröffentlichung. Siehe auch § 48 oben.

Darf ich Personen des öffentlichen Lebens Fotografieren / filmen und veröffentlichen ???

Ja wenn diese Person über 18, Volljährig und eine Person mit öffentlichem Interesse ist. Hierzu zählen Politiker, Schauspieler und andere berühmte oder überregional bekannte Personen. Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen. Hier dürfen auch Fotos der Privatsphäre gemacht werden, aber keine Fotos, Videos der Intimsphäre :!: Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse :!:

Beispiele:

Angela Merkel allgemein: Ja Politikerin

Angela Merkel nackt: Nein Intimsphäre

Angela Merkel beim shoppen: Ja Privatsphäre

Bahnchef Mehdorn allgemein: Ja Rang/Position/Bekanntheitsgrad

Bahnchef Mehdorn vor Gericht: Ja Privatsphäre

Michael Schumacher allgemein: Ja Bekannter Sportler

Michael Schuhmacher beim Schwimmen auf Malorca: Ja Privatsphäre

Hans Mustermann Vorsitzender des Schützenvereins: Nein keine Person des öffentlichen Lebens. Kein ausreichender Bekanntheitsgrad

Darf ich Strassenkarten und Google Earth/Maps Bilder in meine Webseite einbinden ???

Nein, hier gilt das Urheberrecht und man darf keine Strassen / Land oder Weltkarten einbinden. Google Maps allerding stellt eine API (Schnittstelle) zur Verfügung die es erlaubt Kartenausschnitte in die Homepage oder Blog einzubinden. Infos dazu sind hier zu bekommen.

Darf ich Screenshots veröffentlichen ???

Jein ;-)

Hier gilt grundsätzlich, das jeder Inhaber gefragt werden müsste, aber hier gilt auch wo kein Kläger da kein Richter. Generall wird es ein wenig lockerer gehandhabt und viele Firmen sind froh über die kostenlose Werbung, aber Fragen schützt vor Strafe… Ich habe das wichtigste mal Stichpunktartig zusammengefasst

  • Screenshot auf das Notwendigste minimieren.
  • keine Screenshots die Content darstellen
  • Screenshot nur, wenn es anders / besser nicht zu erklären wäre.
  • Bei Firmenlogos aufpassen (Markenschutz).
  • Screenshots müssen selber erstellt worden sein.
  • Screenshots eindeutig kennzeichnen.
  • Nicht übertreiben besser so wenig wie möglich.
  • Wenn möglich Fragen (per Mail) und Einverständnis holen.
  • Quellennachweis.

[UPDATE]

Da ich kein Jurist bin und ich auch schon per Mail darauf aufmerksam gemacht worden bin, ist es recht schwer die ganz genaue Rechtslage zu beurteilen. Es gibt nicht nur das Kunst Urheber Gesetz sondern auch noch zig andere Gesetze wie das allgemeine Urheberrecht und das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums, das in einigen Fällen greifen könnte. Wie üblich in Deutschland sehr verwirrend und für einen Laien fast nicht zu durchblicken…Leider. Auf der sicheren Seite ist man aber immer, wenn Fotos von Personen die keine eindeutige Zustimmung gegeben haben, nicht verwendet oder sich vorher eine Freigabe verschafft.

16 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. KRiZZi hat diesen Kommentar am 25. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Das mit den Screenshots schockiert mich ein wenig. :eek:

  2. pibo hat diesen Kommentar am 25. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    hmm, …
    wie wird denn definiert wann jemand ausreichend Bekannt ist?
    Da reicht es doch schon theoretisch aus, wenn man einen gut besuchten Blog, eine angesagte Homepage oder auch ein Geschäft (mit mehreren Filialen, Überregional) betreibt?

    Ist sicherlich schwer zu definieren, wann jemand bekannt genug ist?!

  3. diltigug hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    “Darf ich Fotos / Videos von einem Rock Konzert oder anderen Veranstaltungen veröffentlichen ???”
    Die Antwort hier bezieht sich ja wohl nur auf die abgebildeten Personen, oder?
    Schließlich kann doch meines Wissens jeder Veranstalter Foto- oder Videoaufzeichnungen verbieten.
    Und auch auf öffentlichen Veranstaltungen kann ich, wenn ich merke, ich werde direkt fotografiert, jederzeit der Veröffentlichung widersprechen. Dann darf der Fotograf nicht mehr frei über das Bild verfügen.

  4. Carsten hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    @pibo
    Deswegen ja das Beispiel mit dem Vorsitzenden des Schützenvereins :wink:
    wie oben auch schon steht eine Person die überregional bekannt ist. Also Personen die jeder kennen müßte durch Presse,TV oder Funk. Wenn du einmalig auf der Titellseite der Bild stehst gilt das aber noch nicht… Deswegen Schauspieler, Politiker, Vorstände von sehr großen Firmen (Telekom,Post,Bahn usw.)

  5. Carsten hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    @diltigug
    Bei Öffentlichen Plätzen / Rock Konzerten war gemeint das man nicht absichtlich fotografiert / gefilmt wird, sondern wenn es eher zufällig ist. Wenn du also in der ersten Reihe stehst und dich umdrehst, ich dich aus der 2. Reihe zufällig ins Bild bekomme, weil ich die Band knipsen wollte. ist es nicht absichtlich geschehen.
    Du bist dann Beiwerk auf dem Foto und nicht die Hauptperson.
    Wenn der Veranstalter natürlich Fotos/filmen verbietet ist es ja klar. Das Rock Konzert sollte auch nur ein Beispiel sein…
    Bemerke ich das ich absichtlich und direkt fotografiert werde kann ich dem widersprechen.

  6. pibo hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Hat jetzt nichts mit Fotos zutun, aber wie schaut es den mit Zitaten aus?

    “so sehe ich die Welt”
    – Zitat von Herr Müller

    Darf man sowas veröffentlichen, oder gar damit werben?

  7. Carsten hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    @pibo
    Wer die Suche bemüht der findet auch was:
    http://www.blog.datenwachschutz.de/2009/02/urheberrecht-zitate-berichterstattung-was-darf-ich-als-blogger-alles/ :wink:

  8. Sven hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Eigentlich hilft in den meisten Fällen ja schon der gesunde Menschenverstand weiter. Dennoch fasst der Artikel recht gut alle wichtigen Punkte zusammen.

    Leider gibt es aber einige Unterschiede bei der Rechtsprechung, also privat-privat oder gewerbe-privat bzw gewerbe-gewerbe. In den letztgenannten Fällen geht es zackiger und teurer zur Sache.

  9. Bueger hat diesen Kommentar am 26. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Leider bleibt ein Thema meistens aussen vor, die Bildverfremdung. Wenn ich z. B. das Bild einer Zeitung nehme, kann ich es mit Photoshop (o. ähnlichen Programmen) verfremden, etwa zwischen den Grenzen der noch-gerade-Erkennbarkeit des Urfotos bis hin zur Unkenntnlichkeit. a) Gibt es eine Grenze, ab der das Urheberrecht nicht mehr verletzt wird? b) Kann ich ein Fremdfoto digital mit einem “Pinsel” nachzeichnen, das dem Original nahe kommt, aber keine fotografische Lestung mehr ist (ich meine nicht die typischen Verfremdungsfilter bei der Bildbearbeitung)?

  10. oswald hat diesen Kommentar am 28. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Kennt jemand die Rechtslage in der Schweiz?

  11. Carsten hat diesen Kommentar am 28. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    @ oswald
    Nein kenne ich leider nicht, aber da die Schweiz und Österreich fast immer an Deutschland angelehnt sind, schätze ich mal das es genauso ist oder ähnlich.

  12. flipp hat diesen Kommentar am 9. März 2009 geschrieben| Permalink

    Hallo zusammen,
    ich begleite als “Fotograf” meine Freundin manchmal zu Konzerten oder Veranstaltungen, zu denen sie als freie Redakteurin mit Pressekarten zutritt hat. Wie sieht es aus, wenn sie bzw. ich als Begleitung einen Fotopass bekomme: Darf ich die Fotos (die abgebildeten Personen sind die Künstler, nicht die Zuschauer) auch anderweitig verwenden, veröffentlichen, verkaufen, als in der Zeitung, für die die Presseakkreditierung ausgestellt war? (z.b. wenn die ZEitung, bei der meine Freundin arbeitet, keines nimmt/braucht.)

    gruß
    flipp

  13. pibo hat diesen Kommentar am 9. März 2009 geschrieben| Permalink

    Hi!

    Hab da auch mal eine Sache die mich interessieren würde.
    Habe 2007 gefilmt wieder der Papst im Papstmobil durch die Stadt fährt (vom Strassenrand aus).

    Darf man diesen Film kommerziell, zB. als kurze Sequenz in einem Werbefilm, verwenden?

    Weiß das jemand?

  14. Carsten hat diesen Kommentar am 10. März 2009 geschrieben| Permalink

    @ flipp
    weiß ich jetzt nicht 100%ig, aber würde sagen das die Künstler ja zugestimmt haben, weil ja einige Fotos verwendet worden sind. Ergo darf man dann auch die übrig gebliebenden Fotos weiterverwenden. Die Freigabe ist ja für den Fotografen/in erfolgt und das gilt dann für alle gemachten Fotos.

    @pibo
    Papst = öffentliche Person siehe oben, also erlaubt. Bei Werbezwecken bin ich mir nicht sicher.

  15. m-anders@gmx.de hat diesen Kommentar am 13. März 2009 geschrieben| Permalink

    Hallo,
    ich habe bei einer Sportveranstaltung einen Film gemacht, der natürlich
    viele fremde Personen zeigt bei Ihren vorgestellten Disziplinen.
    Darf ich den Film veröffentlichen oder zum verkauf anbieten?

  16. Carsten hat diesen Kommentar am 13. März 2009 geschrieben| Permalink

    Wenn Personen nicht “absichtlich” gefilmt worden sind und als “schmückendes Beiwerk” gelten, dann darf man so ein Video auch veröffentlichen. Bei Großveranstaltungen ist es ja üblich, wie der Fußball WM oder ähnliches. Szenen wo Personen allein drauf sind würde ich aber herausschneiden. Die “Veranstaltung” ist ja der Hauptteil.

2 Trackbacks

  1. blariog.net on 26. Februar 2009

    Aside: Das Recht am eigenen Bild…

    Im Datenwachschutzblog ist ein interessanter Artikel über das “Recht am eigenen Bild” aus der Sicht des Filmers/Fotografen veröffentlicht.
    Für uns (Hobby-) Fotografen schon wichtig zu wissen, was erlaubt ist, was kritisch. Auch, wenn man…

  2. Was mir heute wichtig erscheint #94…

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