Es geht auch anders…


Ich hatte gestern ein nettes Telefonat mit einem Herrn einer großen AG und dieser brauchte ein paar Informationen zu einem Artikel den ich vor längerer Zeit mal geschrieben hatte. Es ging in diesem Artikel um Fälschungen von Dokumenten. Dieser Artikel von mir bezog sich auf eine Anleitung inkl. Video und ich hatte sehr kleine, nichtssagende Auszüge davon zitiert. Auf Links oder weiterführende “Sachen” hatte ich absichtlich schon vorher verzichtet. Jetzt wurde ich gebeten diesen Artikel doch gänzlich zu löschen, da ich damit, auch wenn nur sehr kurze Auszüge zu sehen waren, gegen § 111 STGB verstoßen würde.

§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Etwas später bekam ich dann noch eine freundliche Mail von diesem Herrn und habe dann diesen Artikel gelöscht.

Sehr geehrter Herr Hoppe,

hiermit nehme ich Bezug auf unser soeben geführtes Telefonat.

Wie wir festgestellt haben, stehen Sie genauso wie die xxxxxxxxxxxxxxxxxxx  von xxxxxxxxx und damit der Begehung von Straftaten grundsätzlich negativ gegenüber. Aus diesem Grund möchten wir Sie hiermit bitten, auf die Veröffentlichung eines Ausschnitts aus der Anleitung ganz zu verzichten, um jeglichen Missbrauch auszuschließen.

Für die xxxxxxx von xxxxxxx zu dem angesprochenen xxxxxxx, wären wir Ihnen sehr dankbar. Wir würden in diesem Fall den jeweiligen Provider auffordern, xxxxxxxxxxxxx nicht mehr zu veröffentlichen. Allein die Veröffentlichung der Anleitung kann eine Aufforderung zu Straftaten im Sinne von § 111 StGB darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx xxxxxxxxxx
Rechtsabteilung

D e u t s c h e B a h n A G
xxxxxxxx xxxxxxxxx xxxxxxx

Ich hätte den Artikel auch online und es wie in einem anderen Fall, drauf ankommen lassen können. Denn in dem Artikel hatte ich weder dazu aufgefordert noch sonstiges geschrieben, gezeigt, vorgeführt oder was auch immer. Ich hatte lediglich aufgezeigt das solche Anleitungen im Internet herumgeistern und auch genutzt werden. Auch das Video wurde nicht gezeigt oder war verlinkt.

Gelöscht habe ich es aber dennoch weil ich einfach nett drum gebeten worden war…

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5 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. PuNkBaStaRd hat diesen Kommentar am 19. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    es ist echt ein wahnsinn, wie oft die bahn in letzter zeit blogger abmahnt. also ich hätte es drinnen gelassen :grin:

    glg°°

  2. Aufschnürer hat diesen Kommentar am 19. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Die erste Aufforderung ist meistens nett, was danach folgt dann aber nicht mehr…

  3. Carsten hat diesen Kommentar am 19. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    http://www.blog.datenwachschutz.de/2008/05/bahn-tickets-faelschen/

    Habe den Artikel wieder online gestellt…
    Jetzt sind weder Anleitungstexte oder gar Bilder zu sehen :!:

  4. SEOdiot hat diesen Kommentar am 19. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Tja, wie man in den Wald hineinruft, würde ich da mal sagen… Ich hatte in meinem Blog auch einen Artikel, in dem ich mich, wie ich finde völlig zu recht, über eine nicht ganz koshere Praktik eines im Artikel nicht namentlich genannten Mitbewerbers mokiert hatte, weil ich die Folgen ausbaden durfte – aber da ich mit diesem kurz darauf ein langes und interessantes Telefonat hatte, habe ich seiner anschließenden Bitte, diesen Artikel rauszunehmen, auch zugestimmt. Was ich sicher nicht getan hätte, wenn er mir gleich mit “übler Nachrede” oder sonstigem gekommen wäre.

    Manchmal ist “einfach miteinander reden” vielleicht doch das Beste. Aber das würde wohl auch zu nur noch mehr arbeitslosen und gelangweilten Rechtsanwälten führen…

  5. Michael Schwarz hat diesen Kommentar am 19. Februar 2009 geschrieben| Permalink

    Google war mein Freund. :lol:

    “um jeglichen Missbrauch auszuschließen.” sollte die Bahn evtl. jeweils verschiedenes Papier benutzen, anstatt zu versuchen etwas aus dem Internet zu entfernen, was bereits mehrfach veröffentlicht wurde.

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