Der Artikel 5 des Grundgesetzes sagt aus:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. (Quelle:Artikel5.de)
Das bedeute das ich MEINE Meinung immer in die Welt herausschreien darf. Ich darf sie in Blogs und Foren posten. Darf sie auf Papier schreiben und darf sie auch weitergeben. Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht und ein wichtiger Eckpfeiler der deutschen Demokratie.
Einschränkungen:
Ja auch diese gibt es im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:
- der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
Ich darf also meine Meinung vertreten, ABER dabei nicht beleidigend oder die Ehre anderer verletzen.
- die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
Petzen ist nicht erlaubt
- die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
Also Angela Merkel ist Sch…. darf ich nicht sagen. Ich darf dagegen sein, aber nicht ausfallend werden.
- die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
Die Meinung sollte Jugendfrei sein.
- der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
Also kein Firma XYZ ist Kacke oder Produkt ABC ist der größte Betrug usw.





11 KOMMENTARE ZUM Artikel
Sehr gut zusammengefasst. Danke.
@ Sergej
Eigentlich ganz einfach, wenn man sich an die “regeln” hält
Schliesse mich Sergej an. Sehr einprägsam zusammengefasst
Ich wurde schon per Mail, darauf hingewiesen, das dieser Artikel ein wenig “zu kurz” ist. Es gibt mit Sicherheit noch zig Ausführungen und Beispiele die man anführen könnte dazu. Ich glaube aber, das dieser “grobe” Überblick ein wenig weiterhilft und grundsätzlich erst einmal weiterhilft, was man so darf und was nicht.
Dazu passt ja, dass heute der “Welttag gegen Internet-Zensur” ist
Ich habe in dem Bezug mich nämlich auch gefragt, wann Meinungsfreiheit aufhört und Hetze oder Beleidigung anfängt. Denke es gibt es da eine sehr dünne Grenzlinie und es kann schnell passieren, dass man diese Grenze auch unabsichtlich mal übertritt.
Sehr gut zusammengefasst und sehr informativ, aber etwas hat mich jetzt schon stutzig gemacht:
Also kein Firma XYZ ist Kacke oder Produkt ABC ist der größte Betrug usw. 
Bedeutet dass wenn ich in meinem Blog über ein Produkt schreibe mit dem ich total unzufrieden bin und keinen Empfehlen würde, dann könnte ich deswegen belangt werden?
Viele Grüße
Thomas
@ hombertho
Wenn eine Firma Ka.. oder ein Produkt absoluter Müll ist darf man seine eigene Meinungt schon schreiben, ABER nicht beleidigend sondern sachlich
Beispiel:
“Ich finde Produkt XYZ nicht empfehlenswert weil xxxxxxxx” wenn es sachlich bleibt und auch eine Begründung hat, darf man es schreiben.
Danke Carsten für die Antwort. Dann bin ich ja beruhigt
Das Recht haben und das Recht bekommen ist der Casus Knacknuss.
Wenn ich veröffentliche, dann will ich veröffentlichen.
Unterliege ich einer Zensur, ist Meinungsfreiheit halt nur ein feuchter Traum.
In diesem Sinne
Der Hartmut
Gute Zusammenfassung, finde ich schon wichtig dass es da klare Regelungen gibt und nicht jeder jeden Beleidigen kann wie er gerade lustig ist…
…in diesem Sinne:
http://impuls2008.wordpress.com/2008/07/24/igusvn-eine-initiative-zur-fairness-und-sicherem-umgang-mit-personenbezogenen-daten/