Richtlinie zu Amokläufen – Nennung von Namen/Abbildungen


Satya Singh Renner AlexanderJ. (Was für ein langer Name) von Gongmeditation hatte mich in meinem Artikel, zum Amoklauf von Winnenden, darauf aufmerksam gemacht, das es ja wohl nicht richtig ist die ganzen Namen zu posten. Jetzt muss ich zu meiner eigenen Schande gestehen, das ich das auch ganz kurz gemacht hatte und der volle Name bei mir zu lesen war (knapp 5 Minuten). Ich habe danach den Namen sofort wieder verfälscht :!: Hierfür möchte ich mich entschuldigen :!:

Besonders weil hier die Richtlinie zu Nennung von Namen / Abbildungen gilt. Dort steht: (Quelle: Presserat.info)

Richtlinie 8.1 – Nennung von Namen/Abbildungen
(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz. Immer ist zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abzuwägen. Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

(2) Opfer von Unglücksfällen oder von Straftaten haben Anspruch auf besonderen Schutz ihres Namens. Für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Ausnahmen können bei Personen der Zeitgeschichte oder bei besonderen Begleitumständen gerechtfertigt sein.

(3) Bei Familienangehörigen und sonstigen durch die Veröffentlichung mittelbar Betroffenen, die mit dem Unglücksfall oder der Straftat nichts zu tun haben, sind Namensnennung und Abbildung grundsätzlich unzulässig.

(4) Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen, die eines Kapitalverbrechens beschuldigt werden, ist ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn dies im Interesse der Verbrechensaufklärung liegt und Haftbefehl beantragt ist oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird.

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Wenn ich allerdings Google dazu befrage bin ich doch eher geschockt wie doch die “großen” Medien damit umgehen. Ich konnte hier mehre Zeitungen und NEWS Dienste finden die allerdings keinen Skrupel damit haben den Namen voll zu schreiben. Da wären z.B.:

Bild.de

Augsburger allgemeine

Bazonline.ch

Guardian.co.uk

Stern.de (wurde auch wieder verfremdet)

Wetterauer Zeitung

Berlin online

Berner Zeitung.ch

Tagesanzeiger.ch

und und und

[UPDATE  1 Std. nach Veröffentlichung dieses Artikels]

Tagesanzeiger.ch hat es wieder geändert.
BAZonline hat es wieder geändert.
Berner Zeitung.ch hat es wieder geändert.
Augsburger Allgemeine hat es wieder geändert

Scheint ja doch irgendwie dort angekommen zu sein…

[Update 2]

Die Bild Zeitung habe ich auch mal angeschrieben, aber bislang kam keine Reaktion von denen. Die haben den Namen 5 x :!: auf einer einzigen Seite genannt. Google nennt mir sogar 11 Quellen dazu. Wenn wir Blogger uns mal einen Ausrutscher erlauben, könnte man das noch unter Unwissenheit einstufen, aber der ach so große Axel Springer Konzern und Konsorten sollten den Presse Codex auf jeden Fall kennen :!:

amoklauf-bild-zeitung


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8 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. satyasingh hat diesen Kommentar am 11. März 2009 geschrieben| Permalink

    tolle reaktion. hut ab

    es gibt leute, die haben fake-accounts in seinem namen bei diversen social-networks eröffnet…

  2. Marc hat diesen Kommentar am 11. März 2009 geschrieben| Permalink

    Das ZDF hat vorhin in einer Sondersendung (so um acht Uhr rum) auch ein Foto von dem Jungen eine lange Zeit eingeblendet…

    Aber ich denke der von dir zitierte § rechtfertigt dies auch, oder?
    Die Nennung des vollständigen Namens und/oder die Abbildung von Tatverdächtigen [...] wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird.

    Ob man sowas macht, moralisch gesehen… keine Ahnung. Ich habe heute mittag den Namen via Twitter gelesen. Und die Einwohner und sonstigen Beteiligten wissen den Namen ja eh. Von daher hat das in diesem speziellen Fall eher was von unsinniger Geheimniskrämerei, imho.
    Unsinnig in Form von “kennt doch eh jeder”

  3. Jan hat diesen Kommentar am 12. März 2009 geschrieben| Permalink

    Danke für den Link zum Pressecodex. Kannte ich so auch noch nicht.

  4. Haxxor hat diesen Kommentar am 12. März 2009 geschrieben| Permalink

    Man sollte nicht nur an die Hingerichteten denken. In meinen Augen sind auch die Eltern des Amokschützen Opfer, denn sie haben auch einen Sohn verloren und können nicht mehr wie gewohnt ihr Geschäft führen, sich auf die Straße trauen oder wie andere Eltern am Gottestdienst teilnehmen. Daher finde ich es ebenfalls unverantwortlich, Bilder vom Jungen und die Realdaten zu verbreiten. Ich hatte in gewissen Live Hacking Demos auch viel mir der Presse zu tun … einen Pressecodex ist den Leuten fremd. Viel mehr geht es um Schlagzeilen, Einschaltquoten und um die Brisanz. Das Pressegeschäft ist in meinen Augen eine Drecksgeschäft. Sorry wenn ich das hier so klar sage, aber die Presse lächtz nach Aufhängern, prisanten Bildern. Je schärfer und dramatischer, desto besser … wobei die ganze Angelegenheit schon ohne Bilder und Namen eine schlimme Sache ist.

  5. Marc hat diesen Kommentar am 12. März 2009 geschrieben| Permalink

    @Haxxor – die Presse lächtz nach Aufhängern, prisanten Bildern. Je schärfer und dramatischer, desto besser

    Aber ist das nicht auch Angebot und Nachfrage? Die Zeitung, die die Bilder mit den meisten, detaillierten Bildern und viel Blut hat, wird gekauft. Das Video mit der besten Nahaufnahme wird angeschaut… ggf. kommt dann ein Kommentar à la “wie kann man nur…”

  6. Carsten hat diesen Kommentar am 12. März 2009 geschrieben| Permalink

    @ Haxxor
    Stimme dir vollends zu :!:

    @ Marc

    ja leider geht es in der Pressewelt NUR um Zahlen, Verkäufe, Moneten, Zaster usw.
    Die Mittel sind völlig egal die dazu führen :???:

  7. frankisch hat diesen Kommentar am 12. März 2009 geschrieben| Permalink

    na ja, nun deckt aber zumindest bei der vollen nennung des täter-namens der artikel 4 “oder wenn das Verbrechen unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird” die sache. auch der hinweis von artikel 1 “Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz” kann ja nicht gelten. traurigerweise hat der täter durch sein ableben nun keine zukunft mehr.

  8. Schocker Blogger hat diesen Kommentar am 13. März 2009 geschrieben| Permalink

    Naja, wer hällt sich denn schon an den Pressecodex oder irgendwelche Gesetze? RTL zeigt doch auch ständig unzensierte Bilder des Täters, bzw. nennt und zeigt den kompletten Namen in Beiträgen…

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