Abmahnen verboten? Pech gehabt!


Um sich vor ungebetenen und meist mit Kosten verbundenen Abmahnungen zu schützen, sind viele Anbieter auf den Trick gekommen, in Ihren AGB den Passus “Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt”  aufzunehmen und wähnen sich auf der sicheren Seite. Wie Axel Gronen von Wortfilter.de ausführt,  geht die Wettbewerbszentrale aktiv gegen die Nutzer dieser Formulierung vor. Das heisst, wer diese Formulierung im Vertrauen auf die damit erwartete Abwehr von Abmahnungen verwendet, löst die Abmahnung gerade durch deren Verwendung aus. Dem Sinn entsprechend will das UWG die Abmahnung als Mittel eingesetzt sehen, das vor der rechtlichen Auseinandersetzung geschaltet ist. Ebenso sollen die damit verbundenen Kosten auf den Verursacher abgewälzt werden. Indem ich die Abmahnung ausschließen möchte, verstoße ich gegen die Absicht des Gesetzgebers und löse die Abmahnung aus. Kompliziert, aber Axel Gronen hat das ganze noch mit den entsprechenden Paragrafen gewürzt.

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