Legaler Betrug?


Bin letztens beim Surfen auf Sonderauktionen.net aufmerksam geworden. Wo früher das Fundamt noch eine schöne Anwesenheits-Auktion veranstaltet hat, findet nunmehr im beschaulichen Borken im Netz statt. Dank des übersichtlichen Kalenders steige ich auch rechtzeitig ein, registriere mich und bin dabei. Schön übersichtlich werden die Fundsachen, hier in der Regel herrenlose Fahrräder mit Bild aufgelistet. Ein Startpreis reduziert sich je Minute um 1 Cent und wer meint, der Kaufpreis sei günstig, der schlägt zu. Ich entdecke ein Alurad von Kettler, das mit einem Startpreis von 130 € beginnt, die Auktion endet entweder mit dem Kauf durch einen Bieter oder automatisch bei 80 €. Soweit so gut. Bei 97,43 € kribbelts mir in den Fingern, denn ich sage mir, wenn da eine untere Preisgrenze von 80 € definiert wird, dann dürfte das mit dem Wert dieses Rades zu tun haben, und beende die Auktion.
Ein paar Tage später hole ich das Fahrrad gegen Barzahlung ab. Erstmal ein bisschen Luft aufpumpen ist klar, das stand ja eine Zeitlang.Dann der Schrecken: bei näherem Hinsehen entpuppt sich, dass das Hinterrad ein 8 hat und am Rahmen festhängt, die eine Bremse hat keine Verbindung, die Klingel kaputt, der Sattel kaputt, die Gangschaltung ist ohne Kabel, der Kettenschutz ist total verbogen. Wirtschaftlicher Totalschaden stellt ein Fahrradhändler fest. Eine Nachfrage bei der Stadt bringt nur zutage, dass bei Fundsachen gilt: gekauft wie gesehen, kein Rückgaberecht. ABZOCKE meine ich!
Den Link habe ich sofort gelöscht und Fundsachenversteigerungen sind für mich ab sofort tabu.

6 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. Sascha hat diesen Kommentar am 8. April 2009 geschrieben| Permalink

    Das ist bei Fundsachen-Versteigerungen oder auch Versteigerungen von Sachen aus Straftaten tatsächlich so. Vor der eigentlichen Versteigerung sieht man sich die einzelnen Objekte, die meist in einem Raum gesammelt aufgestellt sind, daher gründlich an. Ein gewisses Rest-Risiko gibt es dann vor allem bei Elektro-Artikeln oder Autos, die man sich zwar ansehen, aber nicht starten darf.

    Wenn so eine Auktion übers Internet läuft, ist die Sache natürlich schwieriger, da man sich dann die Gegenstände nur schwer in Ruhe aus allen Winkeln ansehen kann, um “Macken” zu entdecken. Von daher würde ich auch von solchen Auktionen -zumindest im Internet- abraten, da hier das Risiko einfach zu hoch ist, dass man Mängel am Produkt übersieht.

  2. Heri hat diesen Kommentar am 9. April 2009 geschrieben| Permalink

    :sad: Bin echt drauf reingefallen, weil das Angebotsfoto keine solche Sauerei erahnen ließ.

  3. Devblogger hat diesen Kommentar am 9. April 2009 geschrieben| Permalink

    Lehrgeld. Beim nächsten Mal lässt du die Finger davon :)

  4. Sebastian hat diesen Kommentar am 9. April 2009 geschrieben| Permalink

    Auch wenn es sich bei dem Anbieter um die Stadt, eine Behörde oder sonst was offizielles handelt: Alle im Internet abgeschlossenen Verträge, die nicht zwischen Privat und Privat abgeschlossen werden unterliegen meines Wissens dem Fernabsatzgesetz.

    Ich weiß nicht, ob die Stadt, das Land, der Staat hier eine Ausnahme macht. Wäre mal interessant zu erfahren…

    Wenn der Kaufvertrag erst mit Abholung geschlossen wurde, hättest Du ja nach der Besichtigung aus Deinen genannten Gründen ablehnen können.

  5. Heri hat diesen Kommentar am 9. April 2009 geschrieben| Permalink

    Würde ich auch gern mehr drüber erfahren. Vielleicht kennt die Stadt gar nicht ihre rechtliche Situation!

  6. Heri hat diesen Kommentar am 15. April 2009 geschrieben| Permalink

    :lol: Auf insistierendes Nachhaken beim Anbieter sonderauktionen.net und der Stadt Borken haben beide – aufgrund rechtlicher Sachverhalte – eingelenkt und mir das Geld gegen Rückgabe des Schrottfahrrades erstattet. Gut, dass ich eine Internetrechtsschutzversicherung für 3 € im Monat habe.

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