Bestimmt gewaltig ins Schwitzen gekommen ist ein Porschebesitzer, der sein Gefährt im Wert von etwa 75.000 € bei Ebay meistbietend anbot. Weil er jedoch kurz nach dem Einstellen des Angebots einen Fehler entdeckte, beendete er das Angebot kurzfristig nach 8 Minuten, um die Korrektur vorzu-nehmen. Denkste! Pech gehabt, denn in der Zwischenzeit hatte ein eifriger Bieter schon für 5,50 € auf das Fahrzeug geboten. Böse Falle! Der Käufer pochte im Nachgang dieser Aktion auf Erfüllung des Kaufvertrages und bot die Übernahme des Fahrzeugs gegen Zahlung von 5,50 € an. Der zu bemitleidende Verkäufer lehnte das ab und es ging die Angelegenheit vor Gericht. Hier wurde wieder kräftig in der Paragrafensuppe gerührt und ein passender zur Abwehr der Forderung gefunden und gezogen. Glück gehabt. Wer das ganze mit § gewürzt lesen will, kann das beim Anwalt-Suchservice tun.





6 KOMMENTARE ZUM Artikel
Auf den ersten Blick würde ich sagen dumm gelaufen, aber der Porsche muss raus für nen Heiermann ^^
Der Richterspruch ist für mich auch überraschend!
na, wer hätte nicht gerne einen Porsche für kleines Geld
Naja, es muss schon auch im Willen des Verkäufers sein, sein Angebot zu dem Zeitpunkt so zu beenden, dass ein Zuschlag erfolgt, jedenfalls wäre das meine Auffassung.
Ich denke es ist ja klar, dass ein Porsche nicht für 5.50€ gekauft werden kann. Das Irrtum ist in diesem Fall sehr deutlich würde ich meinen.
Den hätte wohl ein jeder gerne ersteigert… für nen 5er.. nen Porsche 911