Wer kennt das nicht, das Telefon klingelt, man hebt ab und am anderen Ende ist jemand Ungebetenes, der mich sprechen will. Dann der Aufhänger, ich hätte doch an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen. Weiss ich nicht mehr und verneine das. Trotzdem wird das Angebot runtergeleiert, ich warte ab und lehne höflich ab. Das wars meistens. Damit ists mit der Novelle zur Telefonwerbung hoffentlich vorbei. Künftig gilt die sogenannte Opt-In-Regel, d.h. man muss explizit zustimmen und ankreuzen, wenn man Werbung zulässt. In der Regel sind nämlich alle zu nachlässig, um ein Kreuzchen zu machen, davon profitierten bei der früheren Regel die Adress- und Werbeverlage. Heute ist diese Nachlässigkeit positiv.
Sehr verbraucherfreundlich. Wer dennoch anruft und sogar seine Rufnummer unterdrückt, wird beim Auffliegen mit Geldbußen belegt. Bin nur gespannt, was mit den alten Adressbeständen passiert? Ob die wirklich ausrangiert werden? Die dürfen nämlich angeblich noch weiter genutzt werden! Aber soll ich wirklich Buch darüber führen, wem ich die Erlaubnis erteilt habe. Kommt mir alles etwas realitätsfern vor. Könnte ich also nicht beweisen, dass ich zugelassen oder verneint habe.





EIN KOMMENTAR ZUM Artikel
Lange Zeit hat es gedauert.
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[...] Neue Regelung bei der Telefonwerbung | Datenwachschutz – Wer dennoch anruft und sogar seine Rufnummer unterdrückt, wird beim Auffliegen mit Geldbußen belegt. Bin nur gespannt, was mit den alten Adressbeständen passiert? Ob die wirklich ausrangiert werden? Die dürfen nämlich angeblich noch weiter genutzt werden! Aber soll ich wirklich Buch darüber führen, wem ich die Erlaubnis erteilt habe. Kommt mir alles etwas realitätsfern vor. Könnte ich also nicht beweisen, dass ich zugelassen oder verneint habe. [...]