Datenwachschutz mahnt ReputationDefender ab!


Der Organisationsriese ReputationDefender, besonders bekannt als Dienstleister für das Reputationsmanagement im Internet in den Verunreinigten Staaten, versucht mit Macht, in Europa Fuss zu fassen. Datenwachschutz, ebenfalls im gleichen Serviceumfeld unterwegs, musste feststellen, dass ReputationDefender vermehrt Kooperationen mit Dienstleistern im Social Management wie etwa 123people und anderen sogenannten Personensuchmaschinen aufbaut. Sogar der wegen seiner relativ sozialen Einstellung bekannte Dienstleister und Anlaufpunkt für Opfer von Internetkriminalität “Internetvictims”, der sehr erfahren im Umgang mit dieser Thematik ist, konnte dem Ruf nicht widerstehen und kooperiert offiziell mit Reputationdefender. Datenwachschutz hat keine Angst vor der zunehmenden Konkurrenz, denn die belebt bekanntlich das Geschäft, ärgerlicher wird die Amerikanisierung des Wettbewerbsumfeldes empfunden. So geht ReputationDefender ausschließlich Exklusiv kooperationen ein. D.h. : eine Kooperation mit ReputationDefender schließt weitere Kooperationen in dieser Dienstleistung mit anderen Anbie tern aus. Hauptpunkt der Abmahnung gegen ReputationDefender ist die Behauptung der Marktführerschaft für diese Dienstleistung in Deutschland. Diese Behauptung steht explizit in den Kundenbedingungen von ReputationDefender.Laut Datendienst ALEXA.COM steht allerdings Datenwachschutz in Deutschland, was den Bekanntheitsgrad betrifft, etwa 36.000 Plätze vor ReputationDefender, ein in unseren Augen nicht zu übersehender Unterschied.

Datenwachschutz will mit dieser Abmahnung erreichen, dass nicht wieder Goliath die Regeln bestimmt, sondern dass die hier geltenden Wett- bewerbsregeln eingehalten werden. Der hier als Abmahnsumme geforderte Betrag liegt am unteren Limit, zumal die Behauptung der unbewiese-  nen Marktführerschaft für die Dienstleistung des Reputationsmanagement einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil bedeutet, da es bestimmte Nutzer gibt, die einem solchen Attribut blind vertrauen. Datenwachschutz setzt auf die deutsche Bloggerszene, dass unsere deutschen Regeln, die sehr differenziert entstanden sind, nicht durch ein plattes : the bigger, the better ersetzt wird.

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4 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. Kay-Uwe Höpcke hat diesen Kommentar am 31. Mai 2009 geschrieben| Permalink

    Huch?? Es gibt bei “Datenwachschutz” noch etwas anderes, als diesen Blog?? Ich habe bisher gedacht, Euer Daseinszweck im Web sei dieser Blog… Links gibts von vielen Stellen… aber immer nur auf den Blog… Ich hab’ auch einen Newfeed aboniert… vom Blog…

    Vielleicht solltet Ihr auf den Blogseiten ‘mal informieren, dass es auch noch “www.datenwachschutz.de” gibt (und ich hab’ mich immer gefragt, was das denn für ein komischer Name für ein Blog sei..).

    Grüßle: Kay-Uwe

  2. dirk hat diesen Kommentar am 31. Mai 2009 geschrieben| Permalink

    @Kay-Uwe: Ging mir genauso :-)

  3. Christoph hat diesen Kommentar am 31. Mai 2009 geschrieben| Permalink

    Gut so. Ich finde die Behauptung grundsätzlich auch sehr weit hergeholt.
    Ich frage mich nur, ob Alexa Statistiken als Grund für eine Abmahnung ausreichend sind?

  4. satyasingh hat diesen Kommentar am 31. Mai 2009 geschrieben| Permalink

    hey heri

    ich wünsch dir viel glück und erfolg mit der abmahnung.
    vielleicht kriegstu ja ein fettes übernahmeangebot für ein paar mios?

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