Dass man mit einer gutmütigen Einstellung bei mißliebigen Zeitgenossen auflaufen kann, davon kann eine Ebayer ein Lied singen. Er ersteigerte einen technischen Gegenstand, der laut beigefügter Beschreibung bis auf einen kleinen Makel, der aber von einem technisch versierten Laien zu beheben sei, keinerlei Schäden aufweise. Er ersteigerte, zahlte und erhielt den Gegen-stand. Nach kurzer Überprüfung stellte sich nunmehr heraus, dass der Makel ein ausgewachsener Mangel war, der sich eben nicht mal eben beseitigen liess. In dem darauffolgenden Kontakt liess der Verkäufer keinen Zweifel an seiner ordentlichen Beschreibung des Gegenstandes und erhielt prompt von unserem Ebayer eine Negativbewertung.
Die Folge war, dass der Verkäufer auf Entfernung der Negativbewertung klagte, obwohl der Kaufgegenstand nachweislich defekt war, wie sich unser Ebayer durch eine Fachwerkstatt bestätigen liess. Manche Leute wollen halt mit dem Kopf durch die Wand. Das Ergebnis der Klage steht noch aus! Mein Motto: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Paar Schuhe.





EIN KOMMENTAR ZUM Artikel
Eh total albern, weil er ja eBay verklagen müsste, da Du als Bewertender egal wie Du Dich anstellst, unmöglich ein Kommentar entfernen oder ändern (lassen) kannst.