Noch ein Ebay-Schnäppchen


Wer meinen Beitrag zum Porsche für 5,50 € gelesen hat, mag sich über meine despektierliche Haltung zur deutschen Justiz gewundert haben. Dies liegt in eigenen negativen Erfahrungen begründet aber auch dieser Vorgang gießt Wasser auf meine Mühlen.

Im Rheinland hatte ein Bäuerlein seine Fruchtfolge umgestellt, sodass nunmehr ein Rübenroder zum Verkauf stand. Diesen Rübenroder im Wert von etwa 60.000,00 € stellte er für 1 € Startpreis bei Ebay und zum Sofortkaufpreis von 60.000,00 € ein. Im Verlauf der weiteren Auktion wollte die Käuferwelle nicht anrollen, sodass das Gerät schließlich zum Preis von – sage und staune – 51 € über den Ladentisch ging.

Hiermit hatte unser Bäuerlein garnicht gerechnet und zog gegen den Ersteigerer mit der Begründung zu Gericht, es handele sich um einen Irrtum. Doch – im Gegensatz zum Porschefahrer – wurde ihm auferlegt das Gerät gegen Zahlung von 51 € durch die Gegenseite herauszurücken.

Sag ich doch, Paragrafenlotto.


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2 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. satyasingh hat diesen Kommentar am 5. Mai 2009 geschrieben| Permalink

    da wärs interesseant zu erfahren, was die beiden urteilsbegründungen unterscheidet.

    manchmal ists gut nachvollziehbar.
    machmal ists einfach nur ein anderer richter mit anderen gedanken :???:

  2. Heri hat diesen Kommentar am 7. Mai 2009 geschrieben| Permalink

    Das deutsch Gesetz ist mittlerweile so voller Widersprüche, dass Du alles begründen kannst. Es kommt nur auf die Tagesform des Richters an!

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