Call Center und Service-Hotlines nutzen gerne 0180-Rufnummern. Rat suchende Verbraucher mussten deshalb bislang tief in die Tasche greifen, wenn Sie mit dem Handy eine solchen Dienst in Anspruch nahmen. Seit dem 1. 3. 2010 gelten für Handyanrufe auf 0180-Nummern Preisobergrenzen.
Seit dem 1. 3. 2010 gelten für 0180-Rufnummern verbindliche Preishöchstgrenzen für Anrufe aus den Mobilfunknetzen. Die sogenannten “Servicedienste” dürfen nur noch 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf kosten. Für die Nummern 0180-1, -2, -3, -4 und -5 hat die Bundesnetzagentur außerdem festgelegt, dass Anrufe pro Minute abgerechnet werden, im Ergebnis also höchstens 42 Cent pro Minute kosten dürfen.
Anbieter von 0180-Servicediensten müssen in Anzeigen und überall dort, wo diese Nummern genannt werden, nicht nur den Preis für den Anruf aus dem Festnetz, sondern auch den Mobilfunkhöchstpreis angeben. Bislang war es üblich lediglich pauschal auf “möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise” zu verweisen. Damit ist jetzt Schluss: Der Mobilfunkhöchstpreis muss konkret genannt werden.
Für Telefonate aus dem Festnetz bleibt es bei den bestehenden Grenzen: Die Rufnummern 0180-1, -3 und -5 kosten pro Minute bis zu 14 Cent, die Rufnummern 0180-2 und -4 pro Anruf maximal 20 Cent. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de.




