Abmahnung per Email rechtens


Das schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht!!!

Abmahnungen als solche sind schon ausgesprochen unangenehm, aber dass das LG Hamburg jetzt die Zustellung einer solchen Abmahnung per EMAIL für rechtens erklärt ist alarmierend. Jeder, der mit dem Computer arbeitet, weiss dass eine Firewall, ein Spamfilter solche Abmahnungsemails herausfiltern kann, sodass man keine Kenntnis davon erlangt, dadurch Fristen versäumt und damit hohe Kosten verursacht. Ausserdem ist es recht lästig, seine Emails täglich zu sichten.

Meine Meinung: Ein realitätsfremdes Urteil mit Auswirkungen auf den recht-lichen Umgang in Zusammenhang mit der Zustellung wichtiger Informationen. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

3 KOMMENTARE ZUM Artikel

  1. Norbert hat diesen Kommentar am 3. April 2010 geschrieben| Permalink

    Hi Heribert

    Das kann doch nicht wirklich sein, das man einfach eine Mail verschickt und schon werden Fristen eingehalten und der andere soll das dann zahlen. Wo sind wir denn eigentlich.

    gruß Norbert

  2. Heribert hat diesen Kommentar am 3. April 2010 geschrieben| Permalink

    Ganz genau, zumal es so ist, wenn Du etwas per Fax schickst, es noch zusätzlich per Brief versenden musst, damit es rechtssicher als angekommen gilt.

  3. Roger hat diesen Kommentar am 3. April 2010 geschrieben| Permalink

    Und wenn die Abmahnmail im Spamfilter landet, trägt der Abgemahnte das Risko.

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