BGH zur Bildersuche von Google


Nach einem Urteil des BGH, verletzt Google nicht das Urheberrecht, wenn es in seiner Bildersuche in den sogenannten Thumbnails/kleinen Vorschaltbildern urheberrechtlich geschützten Bilder anzeigt. Eine Künstlerin hatte Google auf Unterlassung und Verletzung des Urheberrechts verklagt. Sie hatte auf ihrer Internetseite ihre Werke öffentlich zugänglich mit Untertiteln aufgeführt.

Begründet wurde das Urteil damit, dass die Künstlerin bei der Erstellung ihrer Website nicht darauf geachtet hat, dass durch technische Angaben z.B. in der robot.txt-Datei verhindert wird, dass Google diese Ergebnisse anzeigt.

Webhosting preiswert - inkl. Joomla!

RSS ? Hier klicken !

Was ist eigentlich RSS ?

Kostenloses Buch

Twitter

Was ist Twitter ???