Wir alle kennen die “Beutelschneider” von der GEZ, die plötzlich vor der Türe stehen oder sogar nachschauen, ob ein Autoradio betrieben wird. Deshalb hab ich mit stiller Freude folgenden Sachverhalt zur Kenntnis genommen:
Die GEZ hat vor Gericht (Hess. OVG Aktenzeichen: 10 A 2910/09) eine Niederlage einstecken müssen. Die GEZ wollte von einem freiberuflichen ITer, der im eigenen Haus im geschäftlichen Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner stehen hat, Gebühren dafür, obwohl er für alle Geräte im privaten Bereich GEZ bezahlt. Das Gericht machte – wie auch weitere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen – der GEZ einen Strich durch die Rechnung und lehnte die Gebührenforderung klar ab.





2 KOMMENTARE ZUM Artikel
cool
Danke für das update.