Beim Online-Banking ist es schon mal schnell passiert, dass man einen Zahlendreher in die Empfängerkontonummer einbaut. Bis Ende 2009 war das ungefährlich, da die Banken Übereinstimmung von Kundennamen und Konto- nummer prüften und ggflls die Überweisung ablehnten. Seitdem findet keine Kontrolle mehr statt und das Geld wird auf das angegebene Empfänger- konto transferiert.
Ist es einmal doch passiert, heisst es schnell handeln, um eventuell die Über- weisung bei der eigenen Bank zu stoppen. Ist es dazu zu spät, muss man sich an die Empfängerbank wenden, den Fall schildern und das Geldhaus bitten, den Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten, damit dieser eine Rücküberweisung veranlasst. Dieser Umstand wird der Tatsache geschuldet, dass die Bank keine Kundenadressen herausgeben darf.
Reagiert der Empfänger nicht, bleibt nur der Gang zum Anwalt, der mit der ungerechtfertigten Bereicherung das Geld wieder eintreiben kann, ein entsprechendes Urteil fällte nämlich das Oberlandesgericht Celle (Az. 3 U 11/05).




