Wenn der kleine Handelsbetrieb seine Schulden nicht mehr bedienen kann, geht er zum Gericht und meldet einen Konkurs. Dann tritt der Insolvenzverwalter in Aktion, der alles, was sich an Werten zu Geld machen lässt, versilbert und den Gläubigern aufgrund des sich ergebenden Betrags eine Teilrückzahlung anbietet. Diese wird in Form einer Quote ermittelt, d.h. wenn der Schuldner mir Tausend Euro schuldet und die Quote 15% beträgt, erhält er 150 € für diese Schuld zurück und alles ist damit erledigt.
Was spricht dagegen, einem Staat, der insolvent ist, ein gleichartiges Programm durchlaufen zu lassen. Dann wäre alles abgewickelt und der Staat könnte auf kleinerer Flamme seinen Neuanfang starten. Denn die aktuelle Griechenlandkrise mit den Interventionen wird sowieso ein Schrecken ohne Ende, besser wäre da ein Ende mit Schrecken.
Was diesem Verfahren im Wege steht sind 2 Sachverhalte! Erstens ist jeder Staat souverän und kein anderer Staat darf ihm in seine Angelegenheiten reinregulieren und zweitens wäre die Wahl des Insolvenzverwalters ein Problem. Denn bei der globalen Verflechtung ist es kompliziert, alle Gläubiger – darunter auch viele Privatleute – an einen Tisch zu bekommen. So ein Verfahren müsste ja zu einer 100%igen Zustimmung führen. Utopisch!
Was aber das Vorhandensein eines solchen Staatsinsolvenzrechtes auslösen würde, wäre besserer Umgang mit den Staatsfinanzen. Denn für die Wiederwahl einer Regierung wäre eine Insolvenz sicherlich der Todesstoß.



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