Ungeschütztes WLAN kann Abmahnung auslösen


Wer wie bei der ersten Generation von WLAN-Netzen ungeschützt durchs Netz surft trägt nun ein höheres Risiko als jemand, der ein WEP oder WPA geschütztes WLAN verwendet.

Und zwar war folgendes passiert: Ein unbekannter User hatte ein ungeschütztes WLAN-Netz zum Download von Musiktiteln verwendet. Das war aufgefallen, sodaß der (private) Betreiber des WLAN-Netzes mit einer Abmahnung der Musikindustrie konfrontiert wurde. Der war aber ahnungslos und zum Zeitpunkt des Download in Urlaub, so ergab sich die Vermutung, dass ein Unbekannter das Netz illegalerweise zum Download genutzt hatte.

Der BGH liess aber nur die Abmahngebühren in Höhe von 100 € gelten, behandelte den Besitzer des ungeschützten WLANs aber nicht wie einen Täter. Glück gehabt!

Webhosting preiswert - inkl. Joomla!

RSS ? Hier klicken !

Was ist eigentlich RSS ?

Kostenloses Buch

Twitter

Was ist Twitter ???