Was ist ein “Leerverkauf”?


In der deutschen exportorientierten Industrie ist seither das Problem der Wechselkursschwankungen vorhanden. Das bedeutet, dass etwa ein deutsches Bauunternehmen mit einem Auftraggeber im Ausland vereinbart, einen Auftrag dort durchzuführen und als Zahlungstermin wird z.B. nach Fertigstellung gewählt. Das bedeutet, die deutsche Firma erhält die Bezahlung für den Auftrag in Fremdwährung irgendwann in der Zukunft. Bis dahin können aber Wechselkursschwan-kungen zur Abwertung der Fremdwährung führen und das Unternehmen verliert eventuell viel Geld (siehe aktuell Euro/US$).

Für diesen Zweck existieren die (gedeckten) Leerverkäufe. Das bedeutet, die Firma kauft sich das Recht z.B. am 05.03.2011 genau 2.000.000,00 US$ zu dem Kurs von 1,21 US$/€ umzutauschen und sichert sich gegen zu hohe Währungswechselverluste ab. Ist der Kurs bis zur Zahlung auf etwa 1,40 US$/€ gefallen, macht der Rechteinhaber von diesem Gebrauch und hat nur einen geringen Wechselkursverlust. Das ist ein sinnvolles und gängiges Instrument.

Auf den Zug sind allerdings auch Spekulanten aufgesprungen, die ebenfalls mit diesen Rechten zum Verkauf eines bestimmten Fremdwährungsbetrages zu einem fixen Wechselkurs handeln. Damit läßt sich viel Geld verdienen, wenn man auf die richtige Entwicklung spekuliert. Diese Leerverkaufsrechte gibt es auch z.B. für Anleihen, was Griechenland übel in die Bredouille gebracht hat.

Diese (ungedeckten) Leerverkäufe hat deutsche Regierung  jetzt verboten, um die Wetten gegen eine Währung einzudämmen.

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