Genau zum 31.12.2008 habe ich mich von meiner Ex im scheinbar guten Einvernehmen getrennt, weil ich als ehemaliger Unternehmer und sie als angelernte Maschinenarbeiterin himmelweit unterschiedliche Lebensauffassungen vertraten. Mein ganzes Geld sowie meine LV hatte ich in diese Beziehung investiert, als es so aussah, dass man ihr Vertrauen entgegenbringen könnte.
Nach anfänglichen Verhandlungen, sie mit einem Startkapital (zu meinen Lasten) ins neue Leben zu entlassen wurde sie immer dreister und fordernder und setzte schließlich mit dem erpresserischen Vorwurf, ich würde sie bedrohen, die Amtsmühlen in Bewegung. Schließlich hielt sie sich nicht mal mehr an die Vereinbarung und sackte, während ich mich vor den Amtsmühlen zu rechtfertigen bemühte, mein ganzes Geld ein.
Meine vorsichtigen Bemühungen, sie an die Vereinbarung zu erinnern bestanden darin, ihr ein blutiges Kunstherz zu schicken, das sie daran erinnern sollte, das ich ihr bei einem drohenden Herzinfarkt durch mein konsequentes Handeln das Leben gerettet habe. Weiterhin habe ich sie nicht spüren lassen, dass ihre spärlichen Möglichkeiten des Schriftdeutschs mich permanent an unsere Bildungsunterschiede erinnerten. Sie glaubt an Zauberei und Horoskope, Kaffeesatzleserei und als ich mich eines Tages verwundert in der Küche umsah, dort ein auf die Spitze gestelltes Messer sah und das entfernen wollte, überfiel sie mich mit der Aufforderung, das müßte genau 72 Stunden so stehen bleiben, damit der Zauber wirke. Ihr Sohn sollte damit von der brennenden Leidenschaft zu seiner Ex-Frau befreit werden. Ich fühlte mich ins Mittelalter versetzt.
Nachdem ich diese Torturen leidlich überstanden habe, behauptete sie jetzt vor Gericht, ich wäre psychisch krank wegen des Scherzes mit dem Kunstherz, ausserdem würde ich in Gedanken Millionen Menschen umbringen sowie sonstige Spinnereien und das Amtsgericht erteilte mir bei Zuwiderhandlung mit Strafandrohung von 250.000 € die Anordnung, mich genau 400 m von ihr entfernt zu halten. Ein Widerspruch dagegen ist nicht möglich. LoL
Wer ist denn wohl krank, liebe Justiz!
Die Täter schützen, die Opfer bestrafen. Das ist Realität im Borkener AG. Die Unschuldsvermutung und sonstige Regeln gibt es nur für Frauen. Männer sind grundsätzlich schuldig.





2 KOMMENTARE ZUM Artikel
Meine Güte, was interessiert mich dein Privatleben! 90% aller Ex-Männer werden abgezockt. Stell dich hinten an und Quak nicht.
so ein ehevertrag ist zwar nicht sehr schön aber unumgänglich
vorallem wenn man der part der ehe mit dem höheren einkommen ist!